Kosten der Kurzzeitpflege

Erfahren Sie bei uns mehr zu den notwendigen Aufwendungen sowie Entlastungen zur Kurzzeitpflege.

In der herausfordernden häuslichen Pflege, wo Angehörige die Betreuung übernehmen, sind die Belastung und Vereinbarkeit mit Beruf und der Pflege oftmals schwierig. Was passiert in der häuslichen Pflege, wenn eine pflegende Person vorübergehend den Pflegeaufgaben nicht nachkommen kann oder die pflegebedürftige Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt? Die Kurzzeitpflege als Pflegeleistung hilft.

Kosten der Kurzzeitpflege

Die Kosten der Kurzzeitpflege zur Übersicht

Die Kosten der Kurzzeitpflege setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Einige dieser Kosten werden von der Pflegeversicherung der Pflegekassen übernommen und andere müssen privat aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Die Pflegekosten und Kosten der Kurzzeitpflege zum pflegebedingten Aufwand bestehen zum Größenteils aus

  • die tägliche Körperpflege
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Mobilität (Umlagern, Transfer)
  • Betreuung durch Fachpersonal


📌 Kostenübernahme durch die Pflegekassen 

Die deutschen Pflegekassen übernehmen je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten. Bei Pflegegrad 1 besteht aktuell (Stand 2025) kein Anspruch. Mit einem Pflegegrad 2–5 können bis zu 1.774 Euro an Kosten übernommen werden.

Diese Kosten der Kurzzeitpflege, die nicht von der Pflegeversicherung der Pflegekassen übernommen werden sind: 

  • Unterkunft (wie die variierende Zimmermiete)
  • Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen)
  • Reinigung und Wäsche der Kleidung
  • Allgemeine Serviceleistungen (Hauswirtschaft)
  • Investitionskosten (Instandhaltung)


Kosten der Kurzeitpflege für Betroffene:
Rechnen Sie zwischen 30 und 70 Euro pro Tag – je nach Einrichtung, Region und Ausstattung. 

  

Beispielrechnung: 14 Tage Kurzzeitpflege 

➥ Unterkunft & Verpflegung 

  • pro Tag: 50 Euro
  • Gesamt: 700 Euro


➥ Investitionskosten

  • pro Tag: 20 Euro
  • Gesamt: 280 Euro 

 

➥ Pflegekosten der Betreuung 

  • bis zu 1.774 Euro gedeckt


Die Kosten der Kurzzeitpflege als Eigenanteil liegen ungefähr bei 980 Euro nach 14 Tagen – pro Tag bei ungefähr 70 Euro. Zusätzliche Kosten, die je nach Bedarf als Leistung anfallen, separat berechnet und sind selbst zu zahlen sind: 

  • Friseur, Fußpflege, Massage
  • Freizeitangebote, Ausflüge
  • Telefon, Fernsehen im Zimmer


Wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen: 

  • Es kann die Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt gesondert beantragt werden
  • Ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat verwendet werden.

Entlastungen in der häuslichen Pflege beantragen

In der häuslichen Pflege können Sie verschiedene Entlastungen ab Pflegegrad von 1 oder höher wahrnehmen. Die schnell und ohne großartige Formalitäten zu beantragende Pflegeleistung ist die kostenlose Pflegebox mit bedarfsgerechten sowie zuzahlungsbefreiten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Bettschutz, Einmalhandschuhe oder etwas Desinfektionsmittel als Tuch, Gel oder Flüssigkeit. Diese Unterstützungsleistung der Pflegekassen zum Erhalt der Hygiene erreicht Sie je nach Bedarf monatlich an die angegebene Wunschadresse völlig kostenfrei.

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Die Kurzzeitpflege erklärt

Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete Form der stationären Pflege und dient der vorübergehenden Betreuung pflegebedürftiger Menschen. Sie kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn eine häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Krise im häuslichen Umfeld oder wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub. Die Kurzzeitpflege kann auch in Situationen notwendig sein, in denen die häusliche Pflege erst organisiert oder angepasst werden muss.

Grundsätzlich richtet sich die Kurzzeitpflege an Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 besteht kein regulärer Anspruch auf Kurzzeitpflegeleistungen der Pflegekasse, sie können jedoch andere Entlastungsleistungen beantragen. Die Dauer der Kurzzeitpflege ist gesetzlich auf maximal 42 Tage bzw. sechs Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Während dieser Zeit übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten bis zu einem Betrag von 1.774 Euro. Dieser Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Budget der Verhinderungspflege kombiniert werden, sodass bis zu 3.386 Euro im Jahr für eine vorübergehende stationäre Versorgung zur Verfügung stehen.

Nicht von der Pflegekasse übernommen werden jedoch die sogenannten Hotelkosten als Kosten der Kurzzeitpflege, also Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Einrichtung. Diese müssen in der Regel vom Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen selbst getragen werden. Die Höhe dieser Eigenanteile als Kosten der Kurzzeitpflege variiert je nach Einrichtung und Region, liegt aber häufig bei 50 bis 100 Euro pro Tag. Die Kurzzeitpflege wird in spezialisierten Pflegeeinrichtungen durchgeführt, also zumeist in stationären Pflegeheimen, die entsprechende Kurzzeitpflegeplätze bereithalten. In manchen Fällen kann die Kurzzeitpflege auch in Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen angeboten werden. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen vorübergehend rund um die Uhr fachgerecht zu versorgen, wobei medizinische Behandlungspflege, soziale Betreuung und aktivierende Pflege eine Rolle spielen.

Die Kurzzeitpflege kann auch als eine Übergangslösung dienen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Rückkehr in die häusliche Umgebung noch nicht möglich ist, oder wenn auf Dauer ein Umzug in ein Pflegeheim bevorsteht. Sie entlastet pflegende Angehörige und bietet Betroffenen die Möglichkeit zur Regeneration, Stabilisierung oder Rehabilitation in einem geschützten Umfeld. Insgesamt ist die Kurzzeitpflege ein wichtiges Element im System der Pflege in Deutschland, das Flexibilität schafft und Pflegebedürftige sowie ihre Familien in herausfordernden Lebenssituationen unterstützt.

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